Für die Zuführung der Abfälle stehen zwei Möglichkeiten zur Verfügung. Dabei wird zusätzlich zwischen direkter Zuführung und indirekten Zuführung unterschieden:
- Zuführung über Aufgabetricher - direkte Materialzuführung
- Zuführung über Dosierpuffer - indirekte Materialzuführung
Während bei der direkten Zuführung das Material unmittelbar der Recyclinganlage zugeführt wird, gelangt das Material bei der indirekten Zuführung zunächst in den Dosierpuffer. Aus diesem Puffer wird das Material kontinuierlich der Recyclinganlage zugeführt. Eine konstant hohe Qualität des Recyclingmaterials, unabhängig von Aufgabemenge und Aufgabegeschwindigkeit, ist somit sichergestellt.
Der Dosierpuffer ermöglicht die schnelle Materialaufgabe und damit eine Reduzierung von Warte- und Stillstandszeiten.
Bei den Recyclinganlagen kommt ein naß-mechanisches Recyclingverfahren zum Einsatz. Bei diesem wird das zu recycelnde Material durch ein Wasserbad bewegt. Dabei werden mineralische Bestandteile <250 µm und Störstoffe ausgewaschen und mit dem Prozesswasser abgeleitet. Das recycelte Material ≥250 µm wird über einen Wendelförderer ausgetragen. Für eine gleichmäßig hohe Qualität des recycelten Materials wird die Recyclinganlage im Gegenstromprinzip mit Wasser durchströmt.
Abhängig vom Eingangsmaterial und der Anzahl an Prozessstufen ergeben sich folgende Materialströme:
| Materialstrom 1 | Mineralik >250 µm |
| aus | Recyclinganlage |
| Verwendung | Sekundärrohstoff |
| Materialstrom 2 | Mineralik >63 µm |
| aus | Feinteilabscheidung |
| Verwendung | Sekundärrohstoff |
| Materialstrom 3 | Feststoff |
| aus | Kammerfilterpresse/Zentrifuge |
| Verwendung | Verwertung/Entsorgung |
| Materialstrom 4 | Wasser (Filtrat/ Zentrat) |
| aus | Kammerfilterpresse/Zentrifuge |
| Verwendung | Wiederverwendung/Ableitung |
Für das Recycling der Abfälle stehen 1-Kammer- und 2-Kammer-Recyclinganlagen zur Verfügung:
- 1-Kammer-Anlagen kommen zum Einsatz, wenn das Material gewaschen werden soll. Hierzu zählt beipielsweise das Waschen und Entfernen von Anhaftungen an Sand und Kies.
- 2-Kammer-Anlagen kommen zum Einsatz, wenn das Material gewaschen und zusätzlich der organische Anteil reduziert werden soll. Bei diesen Anlagen wird das Material im ersten Schritt in der Vorwaschkammer gewaschen. In einem zweiten Schritt wird das Material anschließend nochmals in der Hauptwaschkammer gewaschen.
Für das Recycling stehen Recyclinganlagen mit Leistungen von 4 m³/h bis 30 m³/h zur Verfügung.
Mit den Recyclinganlagen können Kanalspülgut, Bohrspülung, Strassenkehrgut, Sandfanggut und andere mineralische Abfälle recycelt werden.
Um das entstehende Prozesswasser in die öffentliche Kanalisation ableiten zu können, muss dieses analysiert und von behördlicher Seite genehmigt werden.
Sollte eine Ableitung nicht möglich sein, besteht die Möglichkeit, das Prozesswasser aufzubereiten. Die Aufbereitung erfolgt dabei in zwei Schritten:
Schritt 1: Feinteilabscheidung (Prozessstufe 3)
Entfernung von mineralischen Bestandteile ≥63 µm durch Feinteilabscheidung
Schritt 2: Prozesswasserecycling (Prozessstufe 4)
Entfernung der verbleibenden, mineralischen Bestandteile durch Kammerfilterpresse oder Zentrifuge
Das entstehende Wasser (Kammerfilterpresse: Filtrat | Zentrifuge: Zentrat) gelangt in ein Pufferbecken und wird im Kreislauf wieder für den Recyclingprozess in der Recyclinganlage verwendet. Überschusswasser wird abgeleitet.





